Immer wieder kommt es durch die Corona-Virus-Pandemie zu Einschränkungen und Schließungen. Doch wir haben eine gute Nachricht: wir haben für euch in vollem Umfang geöffnet! Natürlich halten wir uns dabei an strenge Hygiene- und Testvorschriften und müssen auch euch bitten, euch an gewisse Vorgaben der Bundesregierung zu halten. Doch dafür müssen wir zuerst den Unterschied zwischen „körpernaher Dienstleistung“ und einer „Gesundheitsdienstleistung“ klären.
Körpernahe Dienstleistung vs. Gesundheitsdienstleistung
Gerade körpernahe Dienstleister sind seit der Pandemie immer wieder aufgrund der Corona Regeln von Schließungen betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Friseur∙innen und Masseur∙innen. Sehr oft wurde und wird nach wie vor gedacht, dass auch Physiotherapeut∙innen dazu zählen, doch das ist nicht der Fall. Die Physiotherapie ist eine Gesundheitsdienstleistung und zählt somit zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen . So wie zum Beispiel auch Logopäd∙innen, Ergotherapeut∙innen und Gesundheits- und Krankenpfleger∙innen. Aufgrund der medizinischen Versorgungspflicht durften Gesundheitsberufe – wenn auch mit besonderen Vorschriften – immer tätig sein. Lediglich im 1. Lockdown im März/April 2020 hatten viele ihre Praxen geschlossen, doch das lag zumeist an fehlender Schutzausrüstung.
Besonders verwirrend: Corona Regeln für Massagen
Wir unterscheiden in Österreich drei verschiedene Formen von Masseur∙innen, die jeweils andere Ausbildungen haben und entsprechend andere Tätigkeiten durchführen. Gewerbliche Masseur∙innen führen ausschließlich Wellness-Massagen zur Steigerung des Wohlbefindens durch. Massagen zu Therapiezwecken bieten hingegen medizinische Masseur∙innen (die nur in einem Dienstverhältnis arbeiten dürfen) und Heilmasseur∙innen (die ebenso freiberuflich tätig sein können) an. Neben diesen Massageberufen führen natürlich auch Physiotherapeut∙innen Heilmassagen durch.
Kommt es nun aufgrund der Corona Regeln zu Schließung körpernaher Dienstleistungen, so sind gewerbliche Massagen betroffen, medizinisch begründet und verordnete Massagen hingegen möglich.
Corona Regeln zur Inanspruchnahme von Physiotherapie und Heilmassage
Damit ihr Therapie bei uns in Anspruch nehmen könnt, benötigt ihr eine ärztliche Verordnung/Zuweisung. Das war aber auch vor der Corona-Virus-Pandemie so. Neu ist nun, dass ihr bitte durchgehend eine FFP2 Atemschutzmaske tragen müsst. Das gilt natürlich auch, wenn wir euch im Rahmen von Hausbesuchen betreuen.
Wir bitten euch natürlich auch, euren Gesundheitszustand zu beobachten und niemals krank oder erkältet zur Therapie zu kommen und die Therapie auch bei vorherigem Kontakt zu Corona positiven Personen oder Verdachtsfällen abzusagen. Eine Testpflicht (Antigen-Schnell-Test) gibt es für verordnete Therapie nicht, was aber nicht bedeutet, dass ihr euch nicht freiwillig aus Sicherheitsgründen vor der Therapieeinheit testen lassen könnt.
Bitte achtet auch auf allgemeine Abstands- und Hygieneregelungen. Wir planen die Therapeieinheiten so, dass sich keine Patient∙innen in den Allgemeinflächen begegnen und ihr findet natürlich Desinfektionsmittelspender vor.
Corona Regeln zur Inanspruchnahme von Energie Balancing & CranioSacral Therapie
Die Humanenergetik ist ein reglementiertes Gewerbe und werden körpernahe Techniken – so wie bei uns im Rahmen eines Energie Balancings – ausgeführt, dann zählen sie zu den körpernahen Dienstleistungen. Die CranioSacral Therapie stellt einen Sonderfall dar. Als osteopathische Technik kann sie von Ärzt∙innen als therapeutische Behandlung verordnet werden. In diesem Fall gelten die gleichen Regelungen wie bei der Inanspruchnahme von Physiotherapie. Wird die CranioSacral Therapie zur allgemeinen Entspannung und Steigerung des Wohlbefindens genutzt, dann wird keine Verordnung benötigt und die Anwendung zählt zu den körpernahen Dienstleistungen im Rahmen des Humanenergetiker-Gewerbes.
Aktuell dürfen körpernahe Dienstleistungen in der Steiermark angeboten werden. Kund∙innen benötigen aber aufgrund der Corona Regeln einen negativen SARS-CoV-2 Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Neben gratis Testmöglichkeiten könnt ihr auch bei uns einen Test vereinbaren, jedoch kann dieser nicht mit den Krankenkassen rückverrechnet werden. Kontaktiert uns aber bitte rechtzeitig, um mögliche Kapazitäten und Kosten abzuklären.
Ebenso gelten natürlich sämtliche Abstands- und Hygieneregeln sowie die Tragepflicht von FFP2 Masken. Bitte achtet auch auf die Aushänge in unserer Praxis. Wir bitten euch natürlich auch, euren Gesundheitszustand zu beobachten und niemals krank oder erkältet zu uns zu kommen und euren Termin bei vorherigem Kontakt zu Corona positiven Personen oder Verdachtsfällen abzusagen.
Durchhalten, gemeinsam schaffen wir das!
Ja, die Corona Regeln begleiten uns nun wirklich schon lange und wir alle erleben immer wieder Durchhänger. Denn ja, es ist mühsam und anstrengend, nonstop auf alle Maßnahmen zu achten und auf so viel wertvollen Sozialkontakt verzichten zu müssen. So müssen wir uns Woche für Woche vor Augen führen, warum wir das machen: um Menschen – auch Personen die wir lieben – vor schweren Krankheitsverläufen, Intensivaufenthalten und gar dem Tod zu schützen.
Gemeinsam schaffen wir das! Und durch das Einhalten der Maßnahmen sind wir unglaublich froh, nach wie vor für euch da sein und offen haben zu können. Wir freuen uns also, wenn wir uns das nächste Mal sehen! Und seid euch gewiss, unter der Maske verbirgt sich stets ein Lächeln für euch.