Allgemeine Geschäftsbedingungen – praxis entero
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages und Grundlage für jede Dienst- und Werkleistung zwischen praxis entero und dem Patienten/Kunden/Kursteilnehmer/Besteller/Auftraggeber wie auch deren Rechtsnachfolger.
- praxis entero ist eine Praxisgemeinschaft und bietet neben Dienstleistungen wie Physiotherapie, Cranio Sacral Therapie, Humanenergetik und Beratung auch Seminare, Ausbildungen, Podcasts, Meditationen, Workshops, Produktverkauf im Rahmen einer Dienstleistung, u.ä. an.
- Die Praxisgemeinschaft praxis entero besteht aus EinzelunternehmerInnen, zwischen denen kein Angestelltenverhältnis besteht. Somit handelt es sich bei praxis entero um kein Insitut und keine Krankenanstalt.
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen praxis entero und dem Patienten/Kunden/Kursteilnehmer/Besteller/Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kundens erkennt praxis entero nicht an, es sei denn, praxis entero hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Urheberrecht
- Alle Leistungen von praxis entero (z.B. Ideen, Aromatherapie-Rezepte, Kursunterlagen, Übungsprogramme etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben in dessen Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit praxis entero darf der Kunde die Leistungen nur selbst und gegebenenfalls auch nur für eine spezielle Dauer des Vertrages nutzen.
§ 3 Termine und Terminabsagen
- Termine werden ausschließlich vorab mündlich oder schriftlich gemeinsam vereinbart.
- Terminabsagen seitens des Kunden / der Kundin müssen werktags spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, andernfalls behält sich praxis entero das Recht vor, die Kosten für den jeweiligen Termin zur Gänze zu verrechnen.
- praxis entero kann Termine jederzeit auch ohne Angaben von Gründen absagen. praxis entero kann zudem Behandlungen und Behandlungsserien jederzeit ohne Angaben von Gründen beenden.
§ 4 Kosten und Bezahlung
- Kosten werden jeweils vor Inanspruchnahme einer Dienstleistung besprochen und sind teilweise auch auf der Website praxisentero.at ersichtlich. Abweichende und spezielle Vereinbarungen bzw. spezielle Anfragen (z.B. externe Trainertätigkeiten) werden schriftlich von Kunden/innen in Rahmen von Angebotsstellungen schriftlich bestätigt.
- Die Bezahlung von Dienstleistungen erfolgt – wenn nicht vorab schriftlich anders zwischen praxis entero und Kunden/innen vereinbart – nach Inanspruchnahme der Dienstleistung – oder bei längeren Therapierserie auch 50% zu Beginn und 50% am Ende der Serie. Dazu wird dem Kunden / der Kundin eine Honorarnote vom Dienstleister ausgestellt. Die Bezahlung kann bar, per Erlagschein oder Online-Banking erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Bei Zahlungsverzug werden bei der 1. Mahnung (14 Tage Zahlungsziel) noch keine Spesen verrechnet. Bei der 2. Mahnung (weitere 14 Tage später) werden 10% der Rechnungssumme als Spesen verrechnet. Bei der 3. Mahnung (weitere 14 Tage später) werden 20% der Rechnungssumme als Spesen verrechnet. Sollte der offene Betrag nach dreimaliger Aufforderung nicht eingegangen sein, werden die offenen Forderungen an ein Inkasso Unternehmen weitergegeben.
- Zahlungsmodalitäten für Präsenz-Seminare, -Kurse, -Lehrgänge u.ä. sind im §6 „Seminare / Lehrgänge / Veranstaltungen“ geregelt, wobei auch dort bei Zahlungsverzug das unter §4 Absatz 2. geregelte Mahnspesenvorgehen zur Geltung kommt.
- Zahlungsmodalitäten für Produkte in unserem Online-Shop müssen dem jeweiligen Kooperationspartner und externen Anbieter entnommen werden. Da wir die Produkte nicht selbst, sondern in Zusammenarbeit mit Vertriebsfirmen verkaufen, gelten stets deren angegeben Bedingungen. Deren Informationen zu AGB und Datenschutz sind auf der jeweiligen Seite einzusehen.
§ 5 Spezielles zur Inanspruchnahme von Physiotherapie
- Für die Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Leistungen bei praxis entero benötigen Patienten vor Behandlungsbeginn eine ärztliche Überweisung. Diese muss die medizinische(n) Diagnose(n), die verordnete Behandlung und die Anzahl der Behandlungen enthalten. Eine ärztliche Überweisung ist nur im Bereich der Prävention nicht erforderlich.
- Im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung orientiert sich praxis entero am Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen technischen Dienste in dessen gültigen Fassung. Zur Behandlung zählen neben der direkten Arbeit am und mit dem Patienten auch die Befunderhebung, Dokumentation und weitere unmittelbar für den Patienten erbrachten Leistungen (z.B. das Verfassen eines Abschlussberichts für einen Versicherungsträger, das Erstellen eines Übungsprogrammes, etc.). Dokumentationen müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen von praxis entero für 10 Jahre archiviert werden. Patienten haben das Recht, die Dokumentation einzusehen und gegen Kostenersatz Kopien zu erhalten.
- Bei Physiotherapeut/innen von praxis entero handelt es sich um Wahltherapeuten ohne Kassenverträge. Eine etwaige Kostenrückerstattung im Rahmen der gültigen Kassentarife und eine ggf. benötigte Bewilligung der zuständigen Krankenkasse muss von Patienten/innen selbstständig organisiert werden. Für ein Ansuchen zur Kostenrückerstattung werden die originale ärztliche Zuweisung, die originale Honorarnote und eine Einzahlungsbestätigung benötigt.
§ 6 Präsenz-Seminare / -Lehrgänge / -Veranstaltungen
- Die reguläre Anmeldefrist endet 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung mittels bei der Ausschreibung beigefügtem Anmeldeformular (es gilt das Datum des Poststempels). Erfolgt die Anmeldung nach dieser Frist, so wird eine Gebühr von EUR 40,- in Rechnung gestellt. Die maximale Teilnehmerzahl variiert je nach Veranstaltung.
- Nach Einlangen des Anmeldeformulars wird dem Kursteilnehmer / der Kursteilnehmerin die Hälfte der Kursgebühren in Rechnung gestellt, das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Die Reihung der Teilnahmeplätze erfolgt nach den Einlagen der Anmeldeformulare, wobei der Seminarplatz erst durch Einbezahlung der Anzahlung gesichert ist.
- Die restliche Kursgebühr ist spätestens 20 Tage vor dem Seminarbeginn fällig (es gilt das Datum der Überweisung). Erst wenn die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde, ist die Teilnahme an der Veranstaltung erlaubt.
- Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung jederzeit von praxis entero abgesagt werden, wobei jegliche bereits angefallene Seminarkosten rückerstattet werden. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.
- Eine Stornierung seitens eines Kursteilnehmers / einer Kursteilnehmerin muss vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen (es gilt das Datum des Poststempels). Als Stichtag für eine Stornierung gilt der erste Kurstag eines Seminars. Folgende Stornogebühren werden bei Stornierungen vor dem Stichtag erhoben:
5.1. bis 8 Wochen vorher: keine
5.2. bis 4 Wochen vorher: 40% der Seminarkosten
5.3. bis 10 Tage vorher: 60% der Seminarkosten
5.4. bis 3 Tage vorher: 80% der Seminarkosten
5.5. Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt werden die Gesamtkosten der Veranstaltung als Ausfallsgebühr verrechnet bzw. einbehalten. Alternativ können Kursteilnehmer/innen selbst eine/n Ersatzteilnehmer/in nominieren. Kursteilnehmer/innen haben bei Fehltagen keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung. - Die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen ist freiwillig und jede/r Teilnehmer/in übernimmt für sich selbst innerhalb und außerhalb der Veranstaltung die Verantwortung und kommt für etwaige selbst verursachte Schäden selbst auf und stellt praxis entero von Haftungsansprüchen frei.
- praxis entero behält sich das Recht vor, sämtliche Änderungen (z.B. bzgl. Termine, Programm, Trainer, Ort, AGB, etc.) jederzeit vornehmen zu können. Im Falle von Veränderungen informiert praxis entero jede/n Teilnehmer/in umgehend schriftlich.
- Unterlagen und Materialkosten sind in den Kursgebühren inbegriffen und werden beim Seminar ausgegeben. Urheber- und Verbreitungsrecht bleiben ausschließlich bei praxis entero – Teilnehmer/innen erhalten lediglich das Nutzungsrecht. Etwaige Materialien, die von Teilnehmer/innen selbst mitgebracht werden müssen (z.B. Schreibzeug, Decken,…) werden rechtzeitig vor dem Kurs bekannt gegeben.
§ 6 Datensicherheit / Verschwiegenheitspflicht
- Datenverarbeitung und Datensicherheit richten wir uns innerhalb unserer Datenschutzunterrichtung nach der EU Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO). Diese ist online auf www.praxisentero.at oder direkt vor Ort in unseren Räumlichkeiten auf Wunsch einsehbar.
- praxis entero verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß des österreichischen Datenschutzgesetzes und werden ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben – es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen erfolgen muss.
- Zudem unterliegt praxis entero der Verschwiegenheitspflicht zu personenbezogenen Informationen, die sich aus Beratung und Behandlungen ergeben. Für etwaige Absprachen mit Kooperationspartner/innen (z.B. Ärzte/innen) wird zuerst eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt.
- Auch Kunden sind verpflichtet, Stillschweigen über vertragliche Vereinbarungen zu bewahren.
- Adressen und E-Mail-Adressen werden ausschließlich für Direktwerbung und nur angepasst auf die in Anspruch genommen Dienstleistung / auf die gekaufte Warengruppe verwendet. Alle weiteren Werbe- und Marketingmaßnahmen bedürfen einer expliziten Zustimmung seitens des Kunden (z.B. Newsletter-Anmeldung, Zustimmung bei der Datenerhebung). Kund/innen können sowohl Postwerbung als auch Newsletter jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich beenden.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Republik Österreich.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
- Stand der AGB: 03.07.2021 – alle vorherigen Bestimmungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.